Als Akademiker in der Gesundheitsprävention arbeiten
Das österreichische Studienrecht kennt akademische Berufsausbildungen, die neuerdings auch im Bereich der Gesundheitsprävention zu finden sind.
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Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters können je nach Inhalt und Dauer der Ausbildung als akademischer Experte oder, wenn die im Lehrgang erbrachten Anforderungen internationalen Vorbildern entsprechen und mit ausländischen Mastergraden vergleichbar sind, sogar mit einem MBA (Master of Business Administration) oder einem anderen Mastergrad abgeschlossen werden.1
Die für einen akademischen Experten mindestens geforderten 60 ECTS2 entsprechen einer Studienleistung von zumindest 450 Unterrichtseinheiten und dabei rund 1.800 vom Studierenden zu erbringende Leistungsstunden, da 1 Credit für einen Aufwand von etwa 30 Stunden vergeben wird.3 In den Master- programmen wird zumindest der doppelte Aufwand vom Studierenden verlangt, da international übliche Masterprogramme 120 ECTS umfassen.4
Im Unterschied zu den USA, wo die akademischen Grade von der Universität auf Grund privatrechtlicher Vereinbarungen verliehen werden, sind die österreichischen Grade solche, die auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen werden. Die Absolventen von Lehrgängen universitären Charakters erhalten ihre akademischen Abschlüsse durch den wissenschaftlichen Leiter auf Grund einer eigenen Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die Möglichkeit, nach einer solchen Ausbildung im Bereich der Gesundheits- prävention tätig zu werden, führt sicher zu einer qualitativen Steigerung der dabei tätigen Berater und Trainer und in Fragen der Gesundheit insgesamt zu signifikant spürbaren Verbesserungen. |
1ECTS § 28 (1) UniStG: Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist berechtigt, im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge universitären Charakters zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender auslän auslän-discher Masterstudien vergleichbar sind.
2ECTS (European Transfer Credit System) – Leistungspunktesystem zur Anrech Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.3Beispiele dafür „akademischer Body Vitaltrainer", „akademischer psychoso- psychosozialer Gesundheitstrainer"
4Beispiel dafür „MBA Gesundheits- und Sozialmanagement"
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