Zulassungsbedingungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen ist ein Mindestalter von 17 Jahren und das Vorliegen der nachfolgend angeführten Voraussetzungen:
- körperliche und geistige Eignung
- Unbescholtenheit
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Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, etc.)
- Lebenslauf und Foto
- positives Aufnahmegespräch
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
- Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erforderlichenfalls aus einem Bewerbungsgespräch.
- Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt schriftlich.
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreff ens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
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Gesamter Ausbildungskatalog