Zulassungsbedingungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Massagelehrgängen ist ein Mindestalter von 17 Jahren und das Vorliegen der nachfolgend angeführten Voraussetzungen:
- körperliche und geistige Eignung
-
Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, etc.)
- Lebenslauf und Foto
- positives Aufnahmegespräch
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
- Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erforderlichenfalls aus einem Bewerbungsgespräch vor der Aufnahmekommission.
- Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt schriftlich.
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge
des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
|
Gesamter Ausbildungskatalog