Zulassungsbedingungen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Diplomlehrgängen ist ein Mindestalter von 17 Jahren und das Vorliegen der nachfolgend angeführten Voraussetzungen:
- körperliche und geistige Eignung
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Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, etc.)
- Lebenslauf und Foto
- positives Aufnahmegespräch
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
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Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
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Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und aus einem Bewerbungsgespräch.
- Die Zulassung zu einem Diplomlehrgang erfolgt schriftlich.
Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen anerkannter Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des Lehrgangteilnehmers vom wissenschaftlichen Leiter nach genauer Prüfung anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag auf Anerkennung ist vor Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen.
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
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Gesamter Ausbildungskatalog