Zulassungsbedingungen Lehrgang universitären Charakters
Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen
- Akad. Body Vitaltraininer/-in
- Akad. Sport- und Fitnesstrainer/-in
- Akad. Psychosoziale/r Gesundheitstrainer/-in
ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen:
- Abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium.
- Abschluss eines einschlägigen Universitätslehrganges oder Lehrganges universitären Charakters.
- Reifeprüfung oder abgeschlossene Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende Berufsausbildung (einschlägige Meisterprüfung) und zweijährige Berufspraxis.
- Ausnahmsweise können Personen, die keine der in Punkt 1 - 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, durch eine Aufnahmekommission, die die Eignung des Aufnahmewerbers/der Aufnahmewerberin prüft, aufgenommen werden. Ausnahmegründe stellen dabei einschlägige und nachweisbare Aus- und Weiterbildungen durch Gebietskörperschaften, Kammern und Institutionen der Öffentlichen Verwaltung wie Laufbahnkurse, Dienst- und Befähigungsprüfungen dar.
- Dabei kann die Aufnahmekommission Ergänzungsprüfungen und eine Aufnahmeprüfung vorschreiben.
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
- Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und aus einem Bewerbungsgespräch.
- Die Zulassung zu einem Lehrgang universitären Charakters erfolgt schriftlich.
Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen anerkannter postsekundärer und außeruniversitärer Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des Lehrgangsteilnehmers vom wissenschaftlichen Leiter gemäß § 59 UniStG nach genauer Prüfung anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag auf Anerkennung ist vor Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen.
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
Zulassungsbedingungen Masterlehrgänge
Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen:
- Abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium und einjährige Berufspraxis.
- Abschluss eines einschlägigen Universitätslehrganges oder Lehrganges universitären Charakters und zumindest eine zweijährige einschlägige Berufspraxis.
- Ausnahmsweise können Personen, die eine Reifeprüfung (oder vergleichbare Abschlüsse) aber keine der in Abs. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, durch eine Aufnahmekommission, die die Eignung des Aufnahmewerbers/der Aufnahmewerberin prüft, aufgenommen werden. Ausnahmegründe stellen dabei einschlägige und nachweisbare Aus- und Weiterbildungen durch Gebietskörperschaften, Kammern und Institutionen der Öffentlichen Verwaltung wie Laufbahnkurse, Dienst- und Befähigungsprüfungen dar.
- Dabei kann die Aufnahmekommission Ergänzungsprüfungen vorschreiben.
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
- Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und aus einem Bewerbungsgespräch.
- Die Zulassung zu einem Masterprogramm erfolgt schriftlich durch den wissenschaftlichen Leiter.
Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen anerkannter postsekundärer und außeruniversitärer Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des Lehrgangsteilnehmers vom wissenschaftlichen Leiter gemäß § 59 UniStG nach genauer Prüfung anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag auf Anerkennung ist vor Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen.
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
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