Bildungsauftrag

Als Akademiker in der Gesundheitsprävention arbeiten

Das österreichische Studienrecht kennt akademische Berufsausbildungen, die auch im Bereich der Gesundheitsprävention zu finden sind. Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters können je nach Inhalt und Dauer der Ausbildung als akademischer Experte oder, wenn die im Lehrgang erbrachten Anforderungen internationalen Vorbildern entsprechen und mit ausländischen Mastergraden vergleichbar sind, sogar mit einem MBA (Master of Business Administration) oder einem anderen Mastergrad abgeschlossen werden. (1)

Die für einen akademischen Experten mindestens geforderten 60 ECTS (2) entsprechen einer Studienleistung von zumindest 450 Unterrichtseinheiten und dabei rund 1.800 vom Studierenden zu erbringende Leistungsstunden, da 1 Credit für einen Aufwand von etwa 30 Stunden vergeben wird. (3) In den Masterprogrammen wird zumindest der doppelte Aufwand vom Studierenden verlangt, da international übliche Masterprogramme 120 ECTS umfassen. (4)

Im Unterschied zu den USA, wo die akademischen Grade von der Universität auf Grund privatrechtlicher Vereinbarungen verliehen werden, sind die österreichischen Grade solche, die auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen werden. Die Absolventen von Lehrgängen universitären Charakters erhalten ihre akademischen Abschlüsse durch den wissenschaftlichen Leiter auf Grund einer eigenen Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Möglichkeit, nach einer solchen Ausbildung im Bereich der Gesundheitsprävention tätig zu werden, führt sicher zu einer qualitativen Steigerung der dabei tätigen Berater/-innen und Trainer/-innen und in Fragen der Gesundheit insgesamt zu signifikant spürbaren Verbesserungen. 

 

1) § 28 (1) UniStG: Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist berechtigt, im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge universitären Charakters zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen,
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

2) ECTS (European Credit Transfer System) – Leistungspunktesystem zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.

3) Beispiele dafür „Akad. Body Vitaltrainer“, „Akad. psychosozialer Gesundheitstrainer“

4) Beispiel dafür „MBA Gesundheits- und Sozialmanagement“ Postgraduale Studienlehrgänge werden nach dem 31.12.2012 in organisatorischer und wirtschaftlicher Kooperation mit einer österreichischen Universität weitergeführt. Nähere Infos dazu unter postgraduate@bodytrainer.at.

Erklärungen zum Studienrecht

Akademische Grade

Akademische Grade werden in Österreich nach erfolgreichen ordentlichen oder außerordentlichen Studien durch (staatliche oder private) Universitäten (einschließlich der Kunstuniversitäten), von den Fachhochschulen
und nach bestimmten gesetzlichen Bestimmungen bis längsten Ende 2012 auch durch außeruniversitäre Bildungseinrichtungen mit deutschsprachigen oder englischen Bezeichnungen verliehen.

Bologna-Erklärung

Die Bologna-Erklärung ist eine gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 1999, die es sich zum Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer akademischer Abschlüsse.
  • Erleichterung der Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen zur Förderung der arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen europäischer Bürger/-innen.
  • Einführung eines Leistungspunktesystems – ECTS – als geeignetes Mittel zur Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden.

Diploma Supplement (DS)

Das DS ist ein Dokument, das dem Abschluss-, Master- oder Diplomzeugnis beigefügt wird und die internationale „Transparenz“ verbessert sowie die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) erleichtert. Es beschreibt den Studiengang (Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status), den die im zugehörigen Original-Befähigungsnachweis genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat.

ECTS – European Credit Transfer System

Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Mobilität und in weiterer Folge die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. Das ECTS soll die Übertragbarkeit und Kumulation von erbrachten Studienleistungen ermöglichen und auf dem großen europäischen
„Bildungsmarkt“ Transparenz schaffen. Mit Hilfe der für das ECTSSystem gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können Bildungseinrichtungen die im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen. Darüber hinaus ermöglicht das ECTS-System ein besseres Verständnis der nationalen
Bewertungsmethoden.

Die Anwendung von ECTS beruht auf drei Prinzipien

  • Detaillierte Informationen (über Institution, Studium, Studienangebot)
  • Gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden)
  • Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum).

Mastergrade sind österreichische akademische Grade

Mastergrade können durch den erfolgreichen Abschluss eines Universitätslehrganges (Träger ist eine Universität), eines Lehrganges zur Weiterbildung oder eines Lehrganges universitären Charakters (Träger ist eine außeruniversitäre Bildungseinrichtung) erworben werden.